Ein Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel - also auf Ihr eigenes Depot bei der aufnehmenden Bank - löst keine unmittelbaren Steuerfolgen aus. Damit die Kursgewinnbesteuerung künftig korrekt berechnet werden kann, werden die steuerlichen Anschaffungsdaten (insbesondere Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten) von Ihrer bisherigen Depotbank an die aufnehmende Bank übermittelt.

 

Bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel (z.B. Schenkung, Erbschaft oder entgeltliche Übertragung) können steuerliche Konsequenzen entstehen. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Steuerberatung.