Nein – ein Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel, also auf ein Depot, das weiterhin auf Ihren Namen läuft, ist steuerlich nicht relevant.


Das bedeutet:
Solange Sie Ihr eigenes Depot wechseln und keine Eigentumsübertragung stattfindet, entstehen keine steuerlichen Konsequenzen. Der Vorgang bleibt für das Finanzamt neutral.